Zuchtfamilienschauen

Die Zuchtfamilienschauen haben eine grosse Tradition und einen speziellen Charakter. Ein Familien-Abzeichen im Abstammungsausweis wertet jedes Tier auf. Der Startkurs für die weiblichen Zuchtfamilien wird am Montag, 18. März 2024 stattfinden. Die gesamte Saison wird dieses Jahr bis Samstag 4. Mai gehen.

Anmeldeschluss 1. Februar
Die Anmeldungen müssen sowohl für die Halteprämienschauen wie auch für die männlichen und weiblichen Zuchtfamilien bis spätestens 01. Februar 2024 in Zug eintreffen. Reglemente können von der Homepage ausgedruckt oder bei Braunvieh Schweiz unter Telefon 041 729 33 11 bestellt werden. BrunaNet-Kunden können die Anmeldung von weiblichen und männlichen Nachzuchten auch über das SchauNet machen (Achtung – nur Stammtier anmelden!). Dabei ist wichtig, unter Bemerkungen folgendes einzutragen: Daten (Mitte März bis Ende April), an welchen die Schau nicht möglich ist, sowie der Schauplatz, falls dieser nicht auf dem Betrieb selbst ist.


Halteprämienschau

1. Der Stier muss noch leben, als Herdebuchstier anerkannt und genomisch typisiert sein. Er muss an der Halteprämie aufgeführt werden. Ausnahmen können gewährt werden, wenn der Stier zur Samengewinnung auf der KB-Station steht. Für tote Stiere mit einem Samendepot ist eine Halteprämie ebenfalls möglich. Er muss einen Gesamtzuchtwert von mindestens 950 (für Anmeldung: Stand Dezember, für Bewertung: Stand April) aufweisen.
2. Es müssen mindestens 18 Nachkommen (HB-Stufe A) aufgeführt werden.
3. Die inneren Werte werden anhand des genomisch optimierten Gesamtzuchtwertes bewertet.
4. Die Halteprämien finden nach der April-Zuchtwertschätzung statt.

Männliche Zuchtfamilienschauen
1. Auffuhr von mindestens 25 Nachkommen (HB-Stufe A), wovon mindestens 15 Kühe mit abgeschlossener erster Laktation.
2. Der Stier muss ein genomisch optimiertes Nachzuchtprüfungsresultat mit einem Gesamtzuchtwert von mindestens 950 (für Anmeldung: Stand Dezember, für Bewertung: Stand April) aufweisen. Für die Anmeldung und die Bewertung gelten die Dezember-Zuchtwerte.
3. Für die Bewertung der Töchterfruchtbarkeit wird der Zuchtwert Fruchtbarkeit miteinbezogen.
4. Die männlichen Zuchtfamilien finden nach der April-Zuchtwertschätzung statt.

Weibliche Zuchtfamilienschauen
1. Auffuhr von mindestens 4 Nachkommen (HB-Stufe A), davon 2 Kühe mit mindestens je einer abgeschlossenen Laktation (für eine 2. Beurteilung: 6 Nachkommen mint mindestens 4 Kühen). Die Nachkommen können aus Embryotransfer stammen. Für den allfälligen Abgangszeitpunkt der Stammkuh besteht keine Bedingungen mehr – wenn sie lebt, soll sie wenn möglich anwesend sein.
2. Alle Nachkommen mit Abstammungsausweis müssen zum Anmeldezeitpunkt im Durchschnitt einen Gesamtzuchtwert von mindestens 950 aufweisen. Für die Anmeldung und die Bewertung gelten die Dezember-Zuchtwerte.

Bonuspunkte beim Gesamteindruck
Bei der Beurteilung der weiblichen und männlichen Nachzuchten können nebst den 5 Punkten zusätzlich 3 Bonuspunkte vergeben werden. Diese Zusatzpunkte können bei Nachzuchten mit herausragenden Eigenschaften vergeben werden.

Reglemente

2024

 


2023

Zusammenfassung Zuchtfamilienschauen:

 

2022

2021