VZG / VZV

VZG / VZV von Braunvieh Schweiz

Braunviehzuchtgenossenschaften (VZG) und Braunviehzuchtvereine (VZV) sind gemäss Statuten in der Hauptsache die Mitglieder von Braunvieh Schweiz. Die meisten Schweizer Braunviehzüchter sind Mitglied in diesen VZG/VZV und bilden damit die starke  Basis.

Daneben gibt es noch Organisationen anderer Rindviehrassen, für welche Braunvieh Schweiz zuchttechnische Dienstleistungen erbringt. Sie alle sind Kollektivmitglieder im Sinne unserer Statuten. Zudem hat es noch Inhaber von Betrieben mit Braunvieh oder mit Rassen, deren Rassenorganisation Mitglied ist. Sie können auch als  Einzelmitglied der Braunvieh Schweiz Genossenschaft beitreten. All diese Einzelmitglieder, die auf ihren Betrieben dieselbe Rasse halten, bilden zusammen ein Kollektivmitglied im Sinne unserer Statuten.

Alle Mitglieder müssen ihren Sitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein haben. Die Vertreter dieser Mitglieder bilden gemäss dem Verteilschlüssel aus den Statuten von Braunvieh Schweiz die Delegiertenversammlung. Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des Verbandes.

Vereinsgründung mit sofortiger Auflösung VZG oder mit Beibehaltung VZG

Sie finden hier diverse Dokumente, welche Ihnen bei der Auflösung der Genossenschaft und der Gründung eines Viehzuchtvereins helfen können. Ausserdem finden Sie Unterlagen zur Gründung eines Viehzuchtvereins. Sofern die Viehzuchtgenossenschaft weiterhin Aufgaben wahrnimmt, kann eine zeitverschobene Abhandlung Sinn machen. Wir empfehlen Ihnen, je nach Umfang und Vermögen eine Rechtsperson beizuziehen. Die Word-Dateien können bei Braunvieh Schweiz angefordert werden.

Fusion VZG / VZV

Nähere Informationen betreffend einer VZG/VZV – Fusion finden Sie im folgenden Dokument.

Verbindungsperson (VP)

Hier finden Sie die wichtigsten Aufgaben und Tätigkeiten einer Verbindungsperson.