eBGS

eBGS - die App für MilchkontrolleurInnen

Für die Milchkontrolle kann anstelle der Papier-Begleitscheine die eBGS-App (elektronische Begleitschein-App) genutzt werden. Sie wurde von Qualitas entwickelt und gemeinsam von Braunvieh Schweiz, swissherdbook und Holstein Switzerland lanciert. Milchkontrolleure erhalten nur die Etiketten per Post. Der Begleitschein mit aktueller Tierliste muss selbständig elektronisch in der eBGS-App heruntergeladen werden. Alle anderen Angaben wie Milchmengen etc. werden in der App erfasst und elektronisch übermittelt. Die Anleitung dazu finden Sie hier.

Vorteile der App:

  • Weniger Papier
  • Vergütungs-Zuschlag je Probe
  • Tagesaktuelle Tierliste
  • Aufbewahrung der Begleitschein-Kopien entfällt
  • Milchkontrolleur und Züchter erhalten eine Bestätigungsmail mit allen Informationen zur Milchkontrolle

 

Die App ist für Android (ab Android 5.1) und Apple (ab iOS 13+) Systeme verfügbar. Es gibt sie kostenlos auf Google Play von Android und im App Store von Apple. Sie funktioniert auch offline. Das heisst, die Begleitscheine werden auf das Smartphone oder Tablet geladen, damit die Milchkontrolle auch ohne Internetverbindung durchgeführt werden kann. Für das Herunterladen der Tierliste und die Übermittlung der Daten muss jedoch eine Internetverbindung vorhanden sein.

Die Verwendung dieser App ist für die Milchkontrolleure freiwillig. Melden Sie sich bei Interesse telefonisch unter 041 729 33 11 oder per E-Mail an info@braunvieh.ch bei Braunvieh Schweiz.

-Jörg Nusser, Sins AG-
«Die Milchkontrolle mit eBGS ist für mich ein grosser Vorteil - ich möchte nichts anderes mehr.»

B-Kontrolle für Roboter-Betriebe (BZ4)

Mit dieser App wird den Betrieben schlussendlich auch die Eigenkontrolle (B-Kontrolle) ermöglicht. Voraussetzung dabei ist, dass der Betrieb einen Melkroboter hat und sich beim automatischen Tierdatenaustausch (ATDA) angemeldet hat.
Bei Interesse können sich Betriebsleiter telefonisch unter 041 729 33 11 oder per E-Mail an info@braunvieh.ch bei Braunvieh Schweiz melden.

Tarifanpassungen Betriebe mit B-Kontrolle

Für Betriebe mit ATDA und B-Kontrolle können die Kosten für die Milchkontrolleure eingespart werden. Jedoch fällt damit die Unterstützung vom Bund gemäss der Tierzuchtverordnung für B-Kontrollen deutlich tiefer aus. So wird nur ein Teil der eingesparten Kosten erstattet. Sie finden die angepassten Tarife im untenstehenden Link.