Herdebuch

Herdebuch – für Infos zu Abstammungen und Leistungen

Die Herdebuchführung ist das Herzstück der Braunviehzucht. Tierdaten wie Abstammungen, Leistungen und viele mehr werden dort zu Informationen für die Züchter verarbeitet. Sie ist auch die Voraussetzung für ein erfolgreiches Zuchtprogramm. Gezielte Selektion und Auswahl vermeiden Inzucht und Erbfehleranpaarungen. Ausserdem erhöhen sie die Leistung und verbessern die Wirtschaftlichkeit der Braunviehtiere.

Wer erfolgreich und weitsichtig züchten will, braucht aber auch Informationen zu Tiergesundheit, Milchqualität, Fruchtbarkeit. Dazu gibt es Zuchtwerte sowie ein aktuelles Zuchtziel und Infos zu Stierenangebot, Paarungsplan etc.

 

-Markus Windlin, St. Niklausen OW-
«Die Herdebuchmitgliedschaft ist für mich elementar und ich bin ein Teil der Braunviehfamilie.»

HB-Aufnahme

Für die Herdebuch-Aufnahme der Stiere und der Kühe müssen die Mindestanforderungen gemäss Reglement erfüllt sein.

Abstammungskontrollen

Für die Überprüfung müssen von den fraglichen Tieren und ihren Eltern DNA-Analysen vorliegen. Die Typisierung erfolgt über Haarwurzeln oder Spermaproben. Am einfachsten sind Haarproben. Sehr wichtig ist dabei, dass genügend Haarwurzeln verfügbar sind. Deshalb müssen die nötigen Haare ausgerissen und dürfen keinesfalls abgeschnitten sein.

Ein Reglement zur Abstammungskontrolle wurde von der ASR-Kommission Zuchttechnische Dienstleistungen nach ICAR-Richtlinien erarbeitet und ist für alle Rindviehzuchtverbände gültig. Hier gelangen Sie zum Reglement.

Meldungen Missbildungen

Zuchtfamilien/Halteprämien

Bedingungen

  • Unter einer weiblichen Zuchtfamilie versteht man eine Stammkuh mit ihren Töchtern und Söhnen.
  • Unter einer männlichen Zuchtfamilie versteht man die Töchter und Söhne eines Herdebuchstiers. Das Hauptgewicht wird dabei auf die bereits in Laktation stehenden Töchter gelegt. Der Stammstier muss nicht mehr leben.
  • An einer Haltprämienschau wird die Nachzucht eines noch lebenden Herdebuchstiers zusammen mit dem Vater beurteilt. Dabei sind alle im Einzugsgebiet gehaltenen markierten und über 2 Monate alten Nachkommen aufzuführen.
  • Bei wertvollen Nachzuchten wird der weitere Zuchteinsatz des Stiers mit einer Geldprämie gefördert.

 

Reglemente

Die Resultate der letzten Halteprämien- und Zuchtfamilien-Schauen

Download weitere Reglemente